Einrichtung, Inbetriebnahme
Die "Inbetriebnahme" im Sinne der EU-KI-Verordnung bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems zur direkten Nutzung durch den Betreiber oder zum Eigengebrauch in der EU gemäß seiner Zweckbestimmung. Ein relevanter Zeitpunkt für das Greifen der Verordnungspflichten.