KI-Lexikon

Das erste große deutschsprachige KI-Lexikon

Ein Community-Projekt von David Mirga

← Zurück zur Übersicht

Einrichtung, Inbetriebnahme

Die "Inbetriebnahme" im Sinne der EU-KI-Verordnung bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems zur direkten Nutzung durch den Betreiber oder zum Eigengebrauch in der EU gemäß seiner Zweckbestimmung. Ein relevanter Zeitpunkt für das Greifen der Verordnungspflichten.

Kategorie: E | Quelle: Das große KI-Lexikon von David Mirga