Freiheitsstrafe / Freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung
Rechtliche Sanktionen. Die Mindesthöhe der angedrohten Freiheitsstrafe für bestimmte Straftaten (gemäß Anhang II der Verordnung) ist ein Kriterium dafür, ob ausnahmsweise eine Echtzeit-Fernidentifizierung zur Verfolgung dieser Straftat zulässig sein kann.