Gefahrenabwehr
Maßnahmen staatlicher Stellen (insbesondere Polizei und Sicherheitsbehörden) zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Bedrohungen. Im Kontext der KI-Verordnung ist dies relevant, da bestimmte Ausnahmen (z.B. beim Verbot der Echtzeit-Fernidentifizierung) zur Abwehr schwerwiegender Gefahren zulässig sein können.