Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche (Joint Controllership gem. DSGVO)
Eine Konstellation im Datenschutzrecht (gemäß Art. 26 DSGVO), bei der zwei oder mehr Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen. Dies ist relevant für KI-Anwendungen, die von mehreren Akteuren mit Zugriff auf personenbezogene Daten betrieben werden.