Gemeinsame Spezifikationen
Detaillierte technische Anforderungen, die von der Europäischen Kommission durch Durchführungsrechtsakte festgelegt werden können, wenn für bestimmte Anforderungen der KI-Verordnung keine geeigneten harmonisierten Normen verfügbar sind oder diese nicht rechtzeitig entwickelt werden. Die Einhaltung gemeinsamer Spezifikationen begründet ebenfalls eine Konformitätsvermutung.