Grundrechte
Die fundamentalen Rechte und Freiheiten, die allen Menschen in der EU zustehen und in der EU-Grundrechtecharta sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten verankert sind (z.B. Menschenwürde, Recht auf Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit). Der Schutz dieser Rechte ist ein übergeordnetes Ziel der EU-KI-Verordnung.