Justizverwaltung
Die administrativen und organisatorischen Aufgaben und Prozesse im Justizwesen, die nicht direkt die richterliche Entscheidungsfindung betreffen (z.B. Aktenverwaltung, Geschäftsstellenbetrieb, Zuweisung von Fällen, Anonymisierung und Veröffentlichung von Urteilen). KI-Systeme, die für rein begleitende Verwaltungstätigkeiten in der Justiz bestimmt sind, gelten in der Regel nicht als hochriskant im Sinne der EU-KI-Verordnung, sofern sie keine richterlichen Entscheidungen beeinflussen.