KI-Praktiken (verbotene)
Bestimmte Anwendungen von KI, die als inakzeptables Risiko für Grundrechte und Sicherheit angesehen und daher durch Artikel 5 der EU-KI-Verordnung vollständig verboten werden. Dazu gehören z.B. Systeme zur unterschwelligen Verhaltensbeeinflussung, Ausnutzung von Schwachstellen schutzbedürftiger Gruppen, Social Scoring durch Behörden und bestimmte Formen der biometrischen Identifizierung und Kategorisierung.