KI-System
Laut Definition in Artikel 3(1) der EU-KI-Verordnung ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist, nach Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und aus Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben (z.B. Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen, Entscheidungen) erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Dies ist der zentrale Gegenstand der Regulierung.