Kinder / Kinderrechte
Personen unter 18 Jahren. Die EU-KI-Verordnung betont die Notwendigkeit, die spezifischen Rechte und die Schutzbedürftigkeit von Kindern bei der Entwicklung und Anwendung von KI zu berücksichtigen, z.B. im Hinblick auf verbotene Praktiken oder bei der Risikobewertung.