Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten (Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG). Die EU-KI-Verordnung sieht spezifische Maßnahmen vor, um die Belastung für KMU (einschließlich Start-ups) zu verringern und ihre Innovationstätigkeit zu unterstützen.