KI-Lexikon

Das erste große deutschsprachige KI-Lexikon

Ein Community-Projekt von David Mirga

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Kollektivinteressen (von Verbrauchern)

Gemeinsame Interessen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch eine rechtswidrige Praxis geschädigt werden könnten. Die EU-Richtlinie über Verbandsklagen ((EU) 2020/1828), die den Schutz dieser Interessen ermöglicht, wurde durch die KI-Verordnung ergänzt, um auch Verstöße gegen die KI-Verordnung abzudecken.

Kategorie: K | Quelle: Das große KI-Lexikon von David Mirga