Lex specialis
Ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass eine spezifischere gesetzliche Regelung (lex specialis) einer allgemeineren Regelung (lex generalis) vorgeht, falls beide Regelungen auf denselben Sachverhalt anwendbar wären. Die KI-Verordnung stellt beispielsweise klar, dass ihre spezifischen Regeln für bestimmte Verarbeitungen biometrischer Daten Vorrang vor den allgemeineren Regeln der Datenschutzgesetze (DSGVO, JI-Richtlinie) haben.