Munition (illegaler Handel)
Der unerlaubte Handel mit Munition. Als schwere Straftat in Anhang II der KI-Verordnung aufgeführt, was Ausnahmen vom Verbot der Echtzeit-Fernidentifizierung rechtfertigen kann.
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Der unerlaubte Handel mit Munition. Als schwere Straftat in Anhang II der KI-Verordnung aufgeführt, was Ausnahmen vom Verbot der Echtzeit-Fernidentifizierung rechtfertigen kann.