Nichtzurückweisung (Grundsatz der, im Asylrecht)
Ein zentraler Grundsatz des internationalen Flüchtlingsrechts (Genfer Flüchtlingskonvention), der verbietet, Flüchtlinge in Gebiete zurückzuweisen, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht. Die KI-Verordnung betont, dass der Einsatz von KI im Asylbereich diesen Grundsatz nicht verletzen darf.