Organisierter oder bewaffneter Raub
Eine schwere Straftat, die in Anhang II der EU-KI-Verordnung als eine der Straftaten aufgeführt ist, bei deren Verfolgung ausnahmsweise Echtzeit-Fernidentifizierung zulässig sein kann.
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Eine schwere Straftat, die in Anhang II der EU-KI-Verordnung als eine der Straftaten aufgeführt ist, bei deren Verfolgung ausnahmsweise Echtzeit-Fernidentifizierung zulässig sein kann.