Sabotage
Die vorsätzliche Störung oder Zerstörung von Anlagen oder Prozessen. Als schwere Straftat in Anhang II der EU-KI-Verordnung aufgeführt, was Ausnahmen vom Verbot der Echtzeit-Fernidentifizierung rechtfertigen kann.
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Die vorsätzliche Störung oder Zerstörung von Anlagen oder Prozessen. Als schwere Straftat in Anhang II der EU-KI-Verordnung aufgeführt, was Ausnahmen vom Verbot der Echtzeit-Fernidentifizierung rechtfertigen kann.