Schutzbedürftige Gruppen
Personen oder Gruppen, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Umstände (z.B. Alter, Behinderung, soziale oder wirtschaftliche Situation) besonders anfällig für Schäden oder Benachteiligungen sind. Die KI-Verordnung fordert besondere Berücksichtigung und Schutz dieser Gruppen beim Einsatz von KI, z.B. durch das Verbot der Ausnutzung ihrer Schwachstellen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tests unter Realbedingungen.