Verbotene Praktiken
Bestimmte Anwendungen von KI, die in Artikel 5 der EU-KI-Verordnung als inakzeptabel eingestuft und daher generell verboten sind. Dazu gehören Systeme zur schädlichen unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Schwachstellen schutzbedürftiger Personen, allgemeines Social Scoring durch Behörden und bestimmte Formen der biometrischen Identifizierung und Kategorisierung.