Vulnerabilität/Schutzbedürftigkeit (Ausnutzung von)
Die gezielte Ausnutzung spezifischer Schwächen, Abhängigkeiten oder Notsituationen einer Person oder Gruppe (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung, sozialer oder wirtschaftlicher Lage). Der Einsatz von KI-Systemen zu diesem Zweck ist gemäß Artikel 5 der KI-Verordnung unter bestimmten Bedingungen (erhebliche Verhaltensänderung, signifikanter Schaden) verboten.