Zentrale Anlaufstelle (Marktüberwachung)
Jeder EU-Mitgliedstaat muss eine seiner Marktüberwachungsbehörden als zentrale Anlaufstelle für die KI-Verordnung benennen. Diese dient als Hauptkontaktpunkt für die Öffentlichkeit und andere Behörden in Bezug auf die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in diesem Mitgliedstaat.